Keine Angst vor Feinstaub-Regelungen
Holz und Holzpellets sind umweltfreundliche, nachwachsende Brennstoffe. Sie setzen beim Verbrennen nicht mehr CO² frei, als beim Wachstum der Pflanze gebunden wurde. Gleichzeitig vermindern sie die Abhängigkeit von importierten Energieträgern wie Gas und Heizöl. Kritisch ist bei der Verbrennung von Festbrennstoffen jedoch der in technisch veralteten Feuerstätten entstehende Feinstaub.
Ziel der novellierten BImSchV ist es, die Emissionen aus alten/älteren Feuerungsanlagen deutlich zu reduzieren, denn diese tragen aufgrund ihrer veralteten Verbrennungstechnik mit Emissionen wie Feinstaub, Kohlenmonoxid und polyzyklische Kohlenwasserstoffe (PAK) zur Umweltbelastung bei und verursachen oft auch Geruchsbelästigungen.
Aber keine Sorge: Technisch anspruchsvolle Geräte erfüllen schon heute die Anforderungen der novellierten BImSchV.
Alle unsere aktuellen Kamin- und Ofenanlagen sowie unsere Kaminöfen erfüllen die Anforderungen der novellierten BImSchV ohne den Einbau eines wartungs- und kostenintensiven Feinstaubfilters.
Und für bestehende Geräte? Die meisten Heizeinsätze und Kaminöfen, die wir bei unseren Kunden eingebaut haben, entsprechen bereits der Verordnung. Sollten Sie Gewissheit haben wollen, so kontaktieren sie uns. Für diverse Geräte unserer Lieferanten sind nachträglich Zertifizierungen und Prüfungen durchgeführt worden. Diese können Sie auf Anfrage bei uns erhalten.
Am besten, Sie lassen sich bei uns kompetent beraten, bevor Sie sich eine neue Einzelraumfeuerungsanlage, also einen Kachelofen, Kamin, Kaminofen, Herd, … anschaffen.